Leo · 2026-10
Die Aufbewahrungsregel entscheidet, wie lange Ihre Videoüberwachung Aufnahmen speichert und wo diese Aufnahmen liegen. Für Systemhäuser und KMU in der EU bedeutet eine Aufbewahrungsregel auf einem lokalen NAS-Server: Die Aufnahmen bleiben im eigenen Serverraum, unter eigener Zugriffskontrolle, statt bei einem Cloud-Anbieter im Ausland. Dieser Artikel liefert Aufbewahrungsstufen, eine Rechenformel und die Fragen, die in die Anfrage an den Lieferanten gehören.

Eine EU-weite Pflichtzahl gibt es nicht. Die Aufbewahrungsdauer folgt aus dem Zweck der Anlage und dem Grundsatz der Speicherbegrenzung nach DSGVO, Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe e: Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie der Zweck es verlangt. In der Praxis liegen die meisten KMU-Projekte zwischen 7 und 30 Tagen.
| Aufbewahrungsstufe | Typischer Einsatz | Speicherbedarf bei 16 × 4 Mbps (Formelschätzung) | Hinweis |
|---|---|---|---|
| 7 Tage | Einzelhandel, kleine Büros | ≈ 4,8 TB | Geringste Kosten; Vorfälle zeigen sich meist schnell |
| 14 Tage | Praxen, Logistikhöfe | ≈ 9,7 TB | Verbreitete Mittelstufe im Mittelstand |
| 30 Tage | Öffentliche Gebäude, Lager, Parkhäuser | ≈ 20,7 TB | Entspricht vielen Ausschreibungsvorlagen |
| 90 Tage und mehr | Vertragliche oder versicherungsseitige Pflichten | ≈ 62 TB | Dauer schriftlich und zweckbezogen begründen |
Die Spalte zum Speicherbedarf geht von 4 Mbps pro Kamera aus und ist eine Formelschätzung, kein Messwert; rechnen Sie vor der Festlegung der Platten mit Ihrer eigenen Bitrate nach. Rechenweg für die 7-Tage-Stufe als Kontrolle: 16 × 4 × 86.400 × 7 ÷ 8 ÷ 1.000 = 4.838 GB, also rund 4,8 TB; dieselbe Rechnung mit 14 Tagen ergibt 9.677 GB (rund 9,7 TB), mit 30 Tagen 20.736 GB (rund 20,7 TB). Dauern über den Kurzstufen hinaus sind auf Gehäusen mit mehreren Laufwerksschächten und größeren Platten möglich.
Der DSGVO-Bezug liegt an einer bestimmten Stelle. Aufnahmen 90 Tage lang „zur Sicherheit” zu speichern lässt sich schwer begründen, wenn der angegebene Zweck die Einbruchsprävention ist. Halten Sie die Dauer verhältnismäßig und dokumentieren Sie die Begründung. Dokumentieren Sie auch, wem die Anlage dient und welche Bereiche sie erfasst: Eine Aufbewahrungsregel lässt sich nur dann begründen, wenn Zweck, Aufstellbereiche und Zugriffsrechte auf dem Papier zusammenpassen, und genau diese Kombination prüfen Datenschutzbeauftragte zuerst. Wo nationale Aufsichtsstellen Hinweise veröffentlichen, etwa in den Stellungnahmen der Europäischen Datenschutzbehörde, zitieren Sie diese Texte in der Ausschreibung, statt sie umzuformulieren.
Solange Aufnahmen bei einem Anbieter liegen, den US-Behörden erreichen können, gilt der US CLOUD Act (Public Law 115-141): Er erlaubt die Herausgabe von Daten unabhängig davon, wo die Server stehen. Aufnahmen, die einen Rekorder im eigenen Serverraum nie verlassen, hält kein solcher Dritter vor, weil er sie technisch nicht besitzt. Für Klinik, Kanzlei oder kommunales Gebäude ist dieser strukturelle Unterschied oft die Entscheidungslinie in der Ausschreibung.
Dazu kommt die Frage, wer die Aufnahmen im Alltag sehen kann. Eine praktische Prüfung für das Lastenheft: Verlangen Sie schriftlich zu bestätigen, wie die Zugriffsrechte je Benutzerkonto getrennt geregelt sind und ob ein Konto die Aufnahmen eines anderen Kontos einsehen kann; beide Antworten gehören in die Vertragsunterlagen. Ob diese Trennung auf gemeinsamer Hardware oder in getrennten Bereichen liegt, ist zweitrangig; entscheidend ist die schriftliche Bestätigung in den Vertragsunterlagen.
Präzise Formulierungen zählen. Die belastbare Aussage für das Lastenheft lautet Verarbeitung auf eigenen Geräten im eigenen Netz mit geprüftem lokalem Zugriff, nicht irgendeine Behauptung über Zertifizierungen.

Hinter den Zahlen in der Tabelle steht eine Formel, die sich in der Angebotsbesprechung rechnen lässt. Speicher (GB) = Kameras × Bitrate (Mbps) × 86.400 × Tage ÷ 8 ÷ 1.000.
Ein Beispiel mit hypothetischer 16-Kamera-Anlage bei 4 Mbps und 30 Tagen Aufbewahrung: Pro Kamera ergeben 4 × 86.400 × 30 ÷ 8 genau 1.296.000 MB, also 1.296 GB pro Kamera über die vollen 30 Tage. Über 16 Kameras sind das 20.736 GB, rund 20,7 TB laufender Aufzeichnungsbedarf für den gesamten Bestand.
Der Zuschlag kommt aus zwei Posten, die Erstbesteller oft vergessen. RAID-Aufschlag: RAID 5 liefert etwa (n−1) Platten an nutzbarer Kapazität; mit vier 8-TB-Platten als Beispielwahl sind das rund 24 TB nutzbar (3 × 8 TB), etwa 3 TB über dem Bedarf von 20,7 TB. Wachstumsreserve: Wenn im nächsten Jahr zwei Kameras dazukommen sollen, kalkulieren Sie den dritten und vierten Schacht jetzt mit, statt das Gehäuse später zu ersetzen. Fragen Sie den Lieferanten außerdem schriftlich, welche Aufbewahrungsdauern die Firmware nativ erzwingt.

Eine Aufbewahrungsregel ist mehr als eine Tageszahl. Sie ist ein kurzes schriftliches Papier mit vier Punkten. Wie lange jeder Kamerastrang gespeichert wird. Wer Aufnahmen einsehen darf und ob der Zugriff protokolliert wird. Wie Aufnahmen am Ende der Frist gelöscht werden, also das Löschkonzept. Und welche Speicherarchitektur das alles trägt.
Klären Sie diese Punkte in der Angebotsphase. Wer die Regel erst nach der Installation festlegt, kauft in der Regel zusätzliche Platten oder lässt Kameras neu anlegen, und beides ist teurer als die frühe Entscheidung.
Sie sind IT-Verantwortlicher in einem 40-Personen-Betrieb und schreiben Ihre erste Kameraausschreibung? Dann notieren Sie die vier Punkte als Abnahmekriterien. Der beauftragte Bieter muss jeden Punkt aus dem Datenblatt beantworten können, nicht aus dem Verkaufsgespräch.
In einem hypothetischen Ausschreibungsfall bat eine 30-Betten-Klinik in Bayern vier Systemhäuser um Angebote für 16 Kameras und erhielt vier verschiedene Antworten auf eine Frage: wie viele Tage die Anlage Aufnahmen speichern soll. Variante A ist ein Cloud-Abo mit Monatsgebühr pro Kamera; die Aufnahmen liegen in einem ausländischen Rechenzentrum, die Kosten kehren jedes Jahr wieder, und der Auftragsverarbeitungsvertrag braucht eine juristische Prüfung. Variante B ist ein lokales Gerät: eine Anschaffung, Aufnahmen im Haus, Aufbewahrung lokal geregelt, mit dem Verhalten im Detail schriftlich beim Lieferanten bestätigt.
Die Abwägung hängt davon ab, was dem Träger wichtig ist. Machen Sie die Entscheidung nachprüfbar: Nehmen Sie jede zitierte Monatsgebühr pro Kamera, multiplizieren Sie mit 16 Kameras und 36 Monaten, und stellen Sie diese Summe dem Geräteangebot gegenüber. Welche Seite gewinnt, hängt von den Angeboten vor Ihnen ab; die strukturellen Argumente für Variante B sind die flache Kostenkurve und die Aufnahmen, die das Gebäude nicht verlassen. Wie empfindlich Ihr Betrieb auf laufende Kosten reagiert, müssen Sie selbst einordnen.
Prüft Ihr Unternehmen eine Aufzeichnungslösung mit PoE-Kameras über ONVIF, werfen Sie einen Blick auf den woCyber S1; welche Kamerafunktionen im Einzelnen gelten, steht im Datenblatt und gehört in die Angebotsunterlagen. Den größeren Zusammenhang, warum lokale Architekturen in europäischen Ausschreibungen gefragt sind, behandelt unser Artikel zur Speicherlösung für die Datensouveränität in der EU.
Stellen Sie diese Fragen vor der Beauftragung und legen Sie die Antworten zur Ausschreibungsakte. Sie bilden die vier Punkte aus dem Abschnitt zur Prüfbarkeit direkt ab.
| Frage an den Lieferanten | Warum sie zählt |
|---|---|
| Welche Aufbewahrungsdauern erzwingt die Firmware, und erfolgt das Überschreiben automatisch? | Zeigt, ob die Regel ohne manuelles Aufräumen läuft |
| Wird der Zugriff auf exportierte Aufnahmen pro Benutzerkonto protokolliert? | Unterstützt das revisionssichere Zugriffsprotokoll im Lastenheft |
| Welche RAID-Stufen werden unterstützt, und welche nutzbare Kapazität ergibt sich bei meiner Plattengröße? | Macht aus der Formel eine konkrete Zahl |
| Welche Konformitätsdokumente liegen der Lieferung bei? | Unterlagen, die mit der Ware kommen, sind mehr wert als zugesagte |
| Wo wird gefertigt, und ist ein Werksaudit möglich? | Lieferkettentransparenz gehört zunehmend zu öffentlichen Ausschreibungen |
| Welche Mindestbestellmenge gilt für ein White-Label-Projekt? | Relevant für Fachhändler- und Systemhaus-Programme |
Zu den Bestellmengen: Die veröffentlichte MOQ beträgt 100 Stück pro SKU und steigt auf 1.000 Stück, wo ein neues PCB-Respin oder neuer Werkzeugbau erforderlich ist. woCyber entwickelt in Peking und fertigt in Serie in Shenzhen. Zahlungsbedingungen werden schriftlich bei der Auftragsbestätigung bestätigt, und genau dorthin gehört auch die Aufbewahrungsregel: als Anhang zur Anfrage, nicht als mündliche Zusage.
Für die Dokumentation zählt außerdem der Nachweis der Datenhaltung. Fragen Sie jeden Bieter, wo die Aufnahmen physisch liegen, welche Dritten technisch darauf zugreifen können und ob sich beides in der Praxis verifizieren lässt. Ein On-Premises-System im eigenen Serverraum macht diese Nachweise einfach, weil Netz, Zugriff und Aufbewahrung unter Ihrer Kontrolle bleiben; ein Abo-Dienst verteilt dieselben Fragen auf Verträge, Rechenzentren und Subauftragsverarbeiter. Der Auftragsverarbeitungsvertrag gehört bei beiden Varianten zur Anfrage, aber der Prüfaufwand unterscheidet sich deutlich.
Wenn Sie die OEM-Seite vertiefen wollen, beschreibt unsere Seite zur OEM-Fertigung von NAS-Servern die Stufen von der Anfrage bis zur Serie; die Zertifizierungsübersicht listet die Unterlagen, die für den EU-Export relevant sind. Wer den Behördenweg geht, legt außerdem die EU-Konformitätserklärung und die Exportdokumentation mit in die Ausschreibungsakte.
Drei Bausteine entscheiden, ob die Regel im Betrieb trägt. Der Netzpfad kommt in den meisten Audits zuerst: Kameras, die per PoE (Power over Ethernet) am Rekorder hängen, umgehen die Zuverlässigkeitsprobleme von WLAN und vereinfachen die Prüfung, weil die Aufnahmen auf einem Gerät landen; ONVIF hält die Tür für kompatible Kameras offen.
Plattenresilienz folgt dicht dahinter. Spiegelung (RAID 1) oder RAID mit einfacher Parität (RAID 5) hält einen Verbund nach dem Ausfall einer Platte am Laufen; das ist Verbundverhalten, keine Herstellerbesonderheit. Rechnen Sie die Formel mit Ihrer eigenen Plattengröße: Für die 30-Tage-Stufe oben ergeben vier 8-TB-Platten in RAID 5 rund 24 TB nutzbar (3 × 8 TB), eine Beispielwahl, die etwa 3 TB über den 20,7 TB liegt.
Die Verifikation schließt den Kreis. Verlangen Sie ein Zugriffsprotokoll, das zeigt, wer Aufnahmen wann eingesehen hat. Ein exportierbarer Prüfpfad ist mehr wert als ein Screenshot. Und zum Überschreiben: Fragen Sie, ob der Rekorder die ältesten Aufnahmen automatisch an der konfigurierten Grenze überschreibt oder ob jemand von Hand aufräumen muss; holen Sie diese Antwort schriftlich ein, denn sie entscheidet, ob die Regel ohne Erinnerung eines Mitarbeiters trägt.

Sie sind unsicher, wie Sie starten? Beginnen Sie bei der Aufbewahrungsstufe, rechnen Sie die Formel einmal durch, und lassen Sie die Antworten der Lieferanten die Angebote sortieren. Die hypothetische Klinik aus dem Angebotsvergleich bekam vier verschiedene Antworten, weil niemand die Regel zuerst aufgeschrieben hatte. Liegen die vier Punkte, die Stufe und die Rechnung auf dem Papier, ist die Gehäusewahl der einfache Teil.
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