Leo · 2026-10
Einen NAS OEM Hersteller beurteilen Sie an drei Punkten: einer vollständigen EU-Konformitätserklärung je Modell, einer Datenhaltung, die im eigenen Serverraum des Kunden bleibt, und schriftlich fixierten Geschäftsbedingungen ab einer Mindestbestellmenge von 100 Stück. Alle drei Punkte lassen sich vor der Bestellung überprüfen, ohne das Werk zu besuchen.
Viele Einkäufer in Deutschland, Österreich und der Schweiz suchen zuerst nach einem Anbieter in der eigenen Region. Die Suche bleibt oft ergebnislos, denn die Serienfertigung von NAS-Systemen ist weltweit auf wenige Standorte konzentriert. Die praktischere Frage lautet daher: Wie prüfen Sie einen NAS OEM Hersteller im Ausland so gründlich, dass Ausschreibung, DSGVO-Verantwortung und Servicefall keine Überraschungen bereiten?

Dieser Leitfaden ordnet die Prüfung in vier Schritte: Konformitätsordner, Datenhaltung, erste Bestellung und Fernverifizierung. Alle genannten Zahlen stammen aus veröffentlichten Angaben von woCyber, einem Exportangebot mit Forschung und Entwicklung in Peking und Serienfertigung in Shenzhen (Abruf: 28.10.2026).
Die DSGVO-Verantwortung bleibt unabhängig vom Fertigungsland beim Verantwortlichen, also bei Ihrem Unternehmen oder Ihrem Kunden. Ein Hersteller im Ausland ändert daran nichts. Entscheidend ist die Architektur: Bleiben die Daten auf Geräten, die allein der Kunde in seinem eigenen Serverraum betreibt, gibt es keinen Dritten, der einem Herausgabeverlangen nach dem US CLOUD Act Folge leisten könnte.
Der Unterschied ist strukturell und nicht rhetorisch. Ein Cloud-Dienst kann Daten technisch erreichen; ein Herausgabebescheid trifft daher den Anbieter, ganz gleich, in welchem Land die Festplatten stehen. Ein On-Premises-Gerät im eigenen Netzwerk kennt diesen Dritten nicht. Genau deshalb verlangen Einkäufer im DACH-Raum den Verwaltungsmodus in Schriftform und nicht die Verschlüsselungsfolie aus der Präsentation.
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gehört bei Cloud-Komponenten zum Pflichtprogramm. Bei einer reinen Hardwarelieferung ohne Cloudpflicht tritt an seine Stelle die dokumentierte Datenhaltung im Kundennetz. Vier Fragen gehören ins Lastenheft: Wer hält das Administratorkonto? Wo wird das Zugriffsprotokoll geschrieben? Lässt sich das Protokoll für den Datenschutznachweis exportieren? Und wie sieht das Löschkonzept am Ende der Aufbewahrungsfrist aus?
Öffentliche Auftraggeber prüfen den Konformitätsordner, bevor der Preis geöffnet wird. Fehlt die EU-Konformitätserklärung für das konkrete Modell, ist die Angebotsrunde verloren, noch bevor über Kapazität oder Netzwerkanschlüsse gesprochen wurde. Für ein NAS-Gerät umfasst der Ordner sechs Nachweise, und jeder muss die Modellbezeichnung nennen, nicht nur die Produktfamilie.
Die Texte der RoHS-Richtlinie und der WEEE-Richtlinie stehen auf EUR-Lex im Volltext bereit (Richtlinie 2011/65/EU, Richtlinie 2012/19/EU). Wer die Primärquellen liest, erkennt summarische Händlerbescheinigungen sofort als solche.
Die Produktlinien von woCyber werden mit CE, UKCA, FCC, RoHS, REACH und WEEE ausgeliefert; die zugehörigen Unterlagen sind auf der deutschsprachigen Seite Zertifizierungen zusammengefasst. Vorsicht ist bei Anbietern geboten, die eine „Datenschutz-Zertifizierung“ des Produkts anbieten: Ein solches Dokument existiert nicht. Datenschutz ist eine organisatorische Pflicht des Verantwortlichen, kein Produktlabel.
Bei einem On-Premises-NAS bleiben die Daten auf Festplatten im eigenen Serverraum oder Schrank des Kunden, verwaltet vom eigenen Personal. Es gibt keine Cloudpflicht; die Verarbeitung liegt vollständig im Kundennetz. Für regulierte Käufer ist das das eigentliche Beschaffungskriterium, noch vor Kapazität oder Preis.
Ergänzend zur Architektur zählt die Nachvollziehbarkeit: ein revisionssicheres Zugriffsprotokoll, das sich exportieren lässt, sowie eine Aufbewahrungsregel, die sich pro Datenkategorie einstellen lässt. Beides gehört als Anforderung ins Lastenheft, nicht als stillschweigende Annahme.
Isolation zwischen Abteilungen ist ein Gerätewerkzeug und keine allgemeine Zusage: Das Modell S1, ein Edge-AI-NVR mit integriertem privaten Cloud-Speicher, arbeitet nach Veröffentlichung mit physisch getrennten Speicherbereichen je Konto auf demselben Gerät. Fragen Sie bei jedem anderen Modell konkret nach, wie Mandantentrennung dort umgesetzt ist, und lassen Sie die Antwort als Ausschreibungsanforderung dokumentieren.
Praktisch reduziert sich die Vorbereitung auf vier Nachweise: die EU-Konformitätserklärung je Modell, ein Werksaudit durch Dritte, eine schriftliche Bestätigung der Datenhaltung im Kundennetz und die Garantiebedingungen. Alle vier lassen sich anfordern, bevor irgendein Werkzeug gefertigt wird.
woCyber akzeptiert Werksaudits durch SGS, Bureau Veritas oder TÜV, zusätzlich eine Video-Begehung und einen Besuch Ihrer eigenen Ingenieure. Die Serienfertigung läuft in Shenzhen, Forschung und Entwicklung sitzen in Peking. Die Fertigung umfasst SMT-Bestückung, Montage, Funktionstest, 72 Stunden Burn-in und anschließend 100 % Ausgangsprüfung; so beschreibt es die Werksseite. Halten Sie Ihre erste Anfrage schriftlich und bündeln Sie Konformitätsunterlagen, Datenhaltung und Garantie in einem Vorgang; so entsteht der Nachweis, den die Ausschreibung später verlangt.
Die veröffentlichte Mindestbestellmenge liegt bei 100 Stück je Modell, solange eine bestehende Plattform rekonfiguriert wird. Erst wenn eine neue Platine oder ein neues Gehäusewerkzeug nötig wird, steigt sie auf 1.000 Stück. Ihre Risikosteuerung läuft über drei Hebel: Muster vor Serie, Werkzeugkosten gegen Auftragsvolumen und schriftliche Konditionen.
Eine Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) geht üblicherweise innerhalb eines Arbeitstags gegengezeichnet zurück. Damit lässt sich die Gesprächsphase beginnen, bevor ein einziges technisches Detail offengelegt wird.
Ohne Anreise bleiben vier Prüfinstrumente: die Dokumentenprüfung gegen die Primärquellen, eine Video-Begehung der Fertigungslinien, ein Engineering-Muster im eigenen Test und ein Gespräch mit dem Team, das die Firmware tatsächlich pflegt. Wer alle vier durchführt, deckt dieselben Risiken ab wie ein kurzer Werksbesuch.
Ein praktisches Unterscheidungsmerkmal ist die Frage: Wer unterschreibt die Konformitätserklärung, und wer pflegt das Firmware-Image? Nur ein Anbieter, der beides in eigener Hand hält, konfiguriert eine Plattform für Sie um, ohne einen Dritten einzuschalten. Bei woCyber stammen Firmware und App aus dem eigenen Engineering; eine White-Label-App, eine kundenspezifische Firmware-Oberfläche und eine eigene Boot-Animation gehören zu den veröffentlichten Optionen. Die Einzelheiten stehen auf der Seite OEM/ODM-Fertigung.

Betrachten Sie ein hypothetisches 20-Personen-Systemhaus im DACH-Raum, das ein kommunales Archiv bei der Digitalisierung begleitet (Rechenbeispiel, illustrative Werte). Der Scanbestand wächst um 6 TB je Jahr, die Aufbewahrungsfrist beträgt zehn Jahre, und nach Abschluss eines Jahrgangs wird selten darauf zugegriffen.
Die Rechnung: 6 TB × 10 Jahre = 60 TB Nutzkapazität. RAID 6 mit vier 16-TB-Laufwerken ergibt 64 TB Rohkapazität; nutzbar sind 64 TB × 2/4 = 32 TB. Ein einziges Gerät deckt damit rund die Hälfte des Zehnjahresbedarfs. Der Rest gehört auf eine Archiv-Stufe, etwa ein zweites Gerät ohne RAID-6-Anforderung, oder die Beschaffung wird von Anfang an in zwei Phasen geplant. Diese Aufteilung vor der Bestellung festzulegen ist billiger als jede nachträgliche Migration. Ein Dateisystem-Overhead bleibt in dieser Überschlagsrechnung bewusst unberücksichtigt; planen Sie eine Reserve ein, statt die Kapazität bis auf das letzte Terabyte zu belegen.
Die veröffentlichte Palette reicht vom kompakten 2-Schacht-Gerät bis zum 4-Schacht-System mit 120 TB Obergrenze. Für Pilotprojekte mit Wachstumsaussicht ist die 4-Schacht-Klasse der übliche Einstieg, weil RAID 5 und RAID 6 sowie ein gebündelter 2,5-GbE-Link erst dort verfügbar sind.
| Modell | Schächte | Kapazitätsobergrenze | Netzwerk | Passendes Szenario |
|---|---|---|---|---|
| X4 | 4 | 120 TB | 2 × 2,5 GbE, gebündelt bis zu 5 Gbit/s | Pilotprojekte mit Wachstum, RAID 5/6 |
| S2 | 2 | 60 TB | 1 × 2,5 GbE | Schlanker Dateispeicher ohne Cloud-Zwang |
Die Beschaffungsakte bündelt alle schriftlichen Nachweise an einem Ort: Konformitätserklärungen, Auditberichte, Protokollierungs- und Löschkonzept, Garantiebedingungen, NDA, Mustertestprotokoll und die schriftlichen Konditionen der ersten Bestellung. Erscheint das Projekt später vor einem Datenschutzbeauftragten oder Vergabeausschuss, entscheidet die Akte, nicht das Telefongespräch.
Ein Rat zum Schluss: Führen Sie die Akte projektbegleitend von Anfang an, nicht erst bei der Vergabe. Jede nachgereichte Bescheinigung wirkt im Zweifel wie eine nachträgliche Rechtfertigung, während eine fortlaufende Akte zeigt, dass die Prüfung vor der Bestellung stattfand. Der Aufwand liegt bei wenigen Stunden; die Ersparnis zeigt sich spätestens bei der ersten Rückfrage des Auftraggebers.
Wenn Ihr Pilot später skalieren soll, werfen Sie einen Blick auf den 4-Schacht-X4 (x4-nas-server); für eine schlanke Ablage ohne Abo genügt oft das kompakte S2 (s2-smart-nas). Beide Produktseiten nennen Referenzpreise; Volumenkonditionen und OEM-Preise folgen auf Anfrage ab 100 Stück.
Über Herkunft, Fertigungsschritte und exportierte Stückzahlen informiert die deutschsprachige Unternehmensseite (Über woCyber): dort verweist das Unternehmen auf mehr als 15 Jahre OEM-Erfahrung, über 500.000 ausgelieferte Geräte und mehr als 30 Exportmärkte, bei einer standardmäßigen Garantie von drei Jahren. Wichtiger als jede Kennzahl ist jedoch die Reihenfolge: Konformitätsordner anfordern, Datenhaltung schriftlich bestätigen lassen, Muster testen, dann erst die erste Serie von 100 Stück rufen. Wer diese Reihenfolge einhält, trägt das Beschaffungsrisiko dort, wo es steuerbar ist: in der eigenen Akte, nicht im Werk.
Ab 100 Stück pro Modell: White-Label-App, eigene Firmware, Siebdruck oder Lasergravur für Ihr Logo, lokalisierte Dokumentation und Verpackung. Unser Export-Team antwortet innerhalb eines Werktages.
Unser Exportteam liefert Ihnen den OEM/ODM-Kooperationsleitfaden und ein schriftliches Angebot.